Um das Thema Probezeitbegleitung dreht sich das aktuelle Empfehlungspapier, das im Rahmen der LiGa-Akademie für die Schulaufsicht in Schleswig-Holstein entstanden ist. Darin erfahren Sie, wie die Schulaufsicht die zweijährige Probezeit von Schulleitungen begleitet und worauf es dabei ankommt.
Das vierseitige Empfehlungspapier Probezeitbegleitung (PDF) können Sie hier runterladen.
Blick in die Praxis: Interview mit Schulrat André Berg
André Berg ist seit zehn Jahren Schulrat im Kreis Rendsburg-Eckernförde, zuvor war er zwölf Jahre Leiter einer Grundschule im Landkreis Pinneberg. Zusammen mit seiner Kollegin ist er für 64 Schulen im Landkreis Rendsburg-Eckernförde zuständig. Im Durchschnitt begleiten sie jährlich etwa acht bis zehn Schulleiterinnen und Schulleiter in deren Probezeit. Im Interview mit „LiGa – Lernen im Ganztag“ spricht er über seine Rolle als Schulaufsicht und betont, wie wichtig der regelmäßige Austausch mit den Schulleitungen ist.
Wie sieht die Probezeitbegleitung bei Ihnen im Landkreis konkret aus?
André Berg: Wir Schulräte begleiten neue Schulleiterinnen und Schulleiter in der zweijährigen Probezeit. In regelmäßigen Terminen, die entweder bei uns im Schulamt oder in der Schule vor Ort stattfinden, klären wir die Fragen, die mit diesem neuen Amt verbunden sind. Vieles ist neu für die Kolleginnen und Kollegen und der Bedarf gerade am Anfang groß. Die Termine dauern meist ein bis zwei Stunden. Außerdem gibt es bei uns im Kreis eine Probezeit-AG mit allen Schulleitungen, die sich in der Probezeit befinden. Da werden bestimmte Schwerpunkte gesetzt, aber es wird auch immer wieder Zeit für Fragen von Kollegen eingeräumt, die auch alle anderen betreffen. Formal ist bei uns vorgesehen, dass es nach einem Jahr einen Halbzeit-Vermerk gibt. Darin wird aufgeschrieben. wie die Probezeit verlaufen ist. Am Ende gibt es dann noch eine dienstliche Beurteilung.
Was wollen Sie den Schulleitungen in dieser Zeit mit auf den Weg zu geben?
André Berg: Da es ein sehr weitreichender Bereich ist, sind das ganz unterschiedliche Dinge. Im Groben geht es viel um Schulorganisation und Schulentwicklungsfragen, aber auch um den Umgang mit Konflikten. Zusammengefasst sind das alle Bereiche der Schule, in der man mehr Erfahrung in einer Führungsposition braucht.
Viele Schulleiterinnen oder Schulleiter, insbesondere an Grundschulen, haben kaum Führungserfahrung, wenn sie ihre neue Stelle antreten. An den Gemeinschaftsschulen ist es schon eher so, dass sie bereits vorher als Stellvertretung oder Koordinatoren tätig waren. Auch schauen wir gemeinsam, ob vorher schon Trainings zur Führungsübernahme absolviert wurden, die die Lehrerfortbildung, also das IQSH (Anm. der Redaktion: Institut für Qualitätsentwicklung an Schulen Schleswig-Holstein des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein) in Kiel anbietet. So gehen wir sukzessive voran und klären Fragen.
Ein weiteres Instrument ist für uns ein Portfolio. Unsere Kolleginnen und Kollegen führen dies über die gesamten zwei Jahre zu bestimmten Themen. Hier fragen wir auch immer wieder nach, wie der Stand ist. Nehmen wir zum Beispiel das Thema Digitalisierung an Schulen. Hier schauen wir: Was haben sie in dem ersten Quartal gemacht, wie ist es weitergegangen, mit welchen Beschlüssen arbeiten sie, wie läuft es mit dem Kollegium.
Wenn es Probleme in der Einstiegsphase gibt – wie können Sie die Schulleitungen da gut unterstützen?
André Berg: Gerade am Anfang sind wir in einem engen Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen und sie können jederzeit anrufen. Da tauchen viele rechtliche Fragen, aber auch Fragen zu Zeugnissen und Notenberichten auf.
Wichtig ist es insbesondere, dass wir im Kontakt mit den Schulleitungen sind, wenn es Konflikte mit Eltern oder Lehrkräften gibt. Da können wir dann gemeinsam schauen, wie man am besten vorgeht. Wie verhalte ich mich da, was ist sinnvoll in der Beratung zu machen? Wie kann ich einladen? Wen lade ich ein? Wie führe ich das Gespräch? Da kommen viele Fragen auf uns zu.
Wie sehen Sie ihre eigene Rolle, da sie ja sowohl eine beratende als auch eine Aufsichtsfunktion haben?
André Berg: Durch meine langjährige Berufserfahrung als Schulrat und Schulleiter habe ich aus allen Perspektiven das „Geschäft“ verfolgt. Die Schulleiter und Kolleginnen wissen, dass ich bestimmte Dinge rechtlich einhalten muss und das besprechen wir dann auch. Es können ja auch immer mal wieder Fehler passieren, wenn bestimmte Schreiben rausgehen, etwa dass ein Rechtsbehelf fehlt oder eine Maßnahme getroffen wurde, die nicht rechtens ist. Das können wir besprechen und ich kann das als Schulaufsicht auch vermitteln, da wir alle ein gutes Verhältnis haben.
Manchmal muss ich auch mal sagen, dass es so nicht geht und der rechtliche Rahmen folgendermaßen ist. Oder bei schwierigen Elterngespräche kann es sein, dass ich der Schulleiterin oder dem Schulleiter sage, dass die Eltern in dem Fall recht haben und wir jetzt gemeinsam schauen, wie es weitergehen kann. Da geht auch immer eine Beratung einher. Wir müssen immer gut auseinanderhalten, wo ich als Schulrat eine aufsichtliche und wo ich eine beratende Funktion habe. In der Probezeitbegleitung habe ich eher eine beratende Funktion.